Gesamtartikel

Sofortiges Abschleppen von Falschparkern ist zulässig

Wer sein Auto unerlaubt auf einem Gehweg parkt, muss damit rechnen, dass es unverzüglich angeschleppt wird. Sobald nämlich die Behörde eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer - beispielsweise Fußgänger - feststellt, die nicht ohne Weiteres das Fahrzeug passieren können, gilt das Parken als Funktionsbeeinträchtigung des Gehwegs und ist rechtens.

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Groß-Gerau - 09.08.2017 - 
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Artikel Nr. 146813
Wortanzahl 213
Redakteur: Mirko Stepan


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