Gesamtartikel

Ratgeber: Versicherungsschutz bei Probefahrten

Eine Probefahrt mit einem zum Kauf angebotenen neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeug ist grundsätzlich versichert. Den Anbieter des Autos und gar den potenziellen Käufer kann allerdings eine Mithaftung bei Unfällen treffen.

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Düsseldorf - 14.03.2010 - 
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Artikel Nr. 96825
Wortanzahl 309
Redakteur: Benjamin Palm


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